Haben Sie sich bewusst entschieden,

dass es so nicht weitergehen soll?

Sind Sie bereit neue Wege auszuprobieren?

Ja, prima! Dann schreiben Sie mir eine E-Mail oder hinterlassen Sie mir eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, damit wir einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren können. Im Erstgespräch schildern Sie mir dann Ihr Anliegen: Was sind Ihre aktuellen Probleme, wie lange bestehen Ihre Beschwerden schon, was haben Sie bisher unternommen und was erhoffen Sie sich von der Aufnahme einer Psychotherapie? Aber auch: Was sind Ihre Stärken, was bereitet Ihnen Freude? Anschließend besprechen wir gemeinsam die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten. Sollte eine ambulante Psychotherapie für Sie passend sein und ich einen passenden Platz frei haben, vereinbaren wir weitere Termine.

 

Hiernach folgen sogenannte probatorische Sitzungen. Diese dienen dazu, dass wir uns besser kennenlernen und gemeinsam die Grundlage für ein Erklärungsmodell der aktuellen Beschwerden schaffen (u.a. biographische Geschichte, diagnostische Interviews und Fragebögen). Anschließend werden aus dem Erklärungsmodell und den Therapiezielen die konkreten Behandlungsschritte abgeleitet und ich stelle einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Die Anzahl der beantragten Therapiestunden hängt von der individuellen Problemstellung und dem Krankheitsbild ab.

 

Alle Termine finden in der Regel wöchentlich für jeweils 50 Minuten statt, wobei diese Zeiten unter bestimmten Bedingungen auch angepasst werden können und zum Ende hin üblicherweise gestreckt werden.

 

Seit April 2017 gelten neue Psychotherapie-Richtlinien. Eine Folge davon ist, dass alle Patienten ab April 2018 verpflichtet sind zunächst eine sog. „psychotherapeutische Sprechstunde“ zu besuchen, in der eine Behandlungsbedürftigkeit festgestellt wurde, bevor eine Behandlung erfolgen kann. Patienten, die zuvor in einem psychiatrischen oder psychosomatischen Krankenhaus oder einer Rehabilitationsklinik behandelt wurden sind von dieser Regelung ausgenommen. Weitere Informationen finden Sie hier: www.bptk.de

Kosten:

Gesetzlich versicherte Patienten

Ich habe eine Kassenzulassung, so dass ich direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen kann. Ich benötige für die probatorischen Sitzungen lediglich einmal im Quartal Ihre Versichertenkarte.

Privat Versicherte:

Bitte erkundigen Sie sich bei hrem Versicherungsträger, in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden.

 

Die Gebühren berechnen sich gemäß der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten – GOP“.

Patienten mit Beihilfeanspruch können telefonisch bei der Beihilfe die notwendigen Formulare zum Antrag auf Psychotherapie anfordern oder im Internet abrufen.

Selbstzahler:

Unter bestimmten Umständen kann es sinnvoll sein, die Kosten für die Therapie selbst zu tragen, z.B. bei einem geplantem Wechsel in die private Krankenkasse, dem Abschluss privater Versicherungen oder einer bevorstehenden Verbeamtung oder wenn Sie aus anderen Gründen nicht möchten, dass Ihre therapeutische Behandlung beim Versicherer registriert wird. Für Selbstzahler berechnen sich die Gebühren gemäß der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten – GOP”. Die Kosten können bei der Steuererklärung angegeben und ggf. nach § 33 EStG (außergewöhnliche Belastungen) steuerlich geltend gemacht werden.

Die Kosten für eine Einzelsitzung orientieren sich mit 120 Euro für 50 Minuten an der GOP.

Haben Sie sich bewusst entschieden,

dass es so nicht weitergehen soll?

Sind Sie bereit neue Wege auszuprobieren?

Ja, prima! Dann schreiben Sie mir eine E-Mail, verwenden Sie das Kontaktformular oder hinterlassen Sie mir eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, damit wir einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren können. Im Erstgespräch schildern Sie mir dann Ihr Anliegen. Was sind Ihre aktuellen Probleme, wie lange bestehen Ihre Beschwerden schon, was haben Sie bisher unternommen und was erhoffen Sie sich von der Aufnahme einer Psychotherapie. Auch was sind Ihre Stärken, was bereitet Ihnen Freude. Anschließend besprechen wir gemeinsam die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten. Sollte eine ambulante Psychotherapie für Sie passend sein und ich einen passenden Platz frei haben, vereinbaren wir weitere Termine.

 

Hiernach folgen sogenannte probatorische Sitzungen. Diese dienen dazu, dass wir uns besser kennenlernen und gemeinsam die Grundlage für ein Erklärungsmodell der aktuellen Beschwerden schaffen (u.a. biographische Geschichte, diagnostische Interviews und Fragebögen). Anschließend werden aus dem Erklärungsmodell und den Therapiezielen die konkreten Behandlungsschritte abgeleitet und ich stelle einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Die Anzahl der beantragten Therapiestunden hängt von der individuellen Problemstellung und dem Krankheitsbild ab.

 

Alle Termine finden in der Regel wöchentlich für jeweils 50 Minuten statt, wobei diese Zeiten unter bestimmten Bedingungen auch angepasst werden können und zum Ende hin üblicherweise gestreckt werden.

 

Seit April 2017 gelten neue Psychotherapie-Richtlinien. Eine Folge davon ist, dass alle Patienten ab April 2018 verpflichtet sind zunächst eine sog. „psychotherapeutische Sprechstunde“ zu besuchen, in der eine Behandlungsbedürftigkeit festgestellt wurde, bevor eine Behandlung erfolgen kann. Patienten, die zuvor in einem psychiatrischen oder psychosomatischen Krankenhaus oder einer Rehabilitationsklinik behandelt wurden sind von dieser Regelung ausgenommen. Weitere Informationen finden Sie hier: www.bptk.de

Kosten:

Gesetzlich versicherte Patienten

Ich habe eine Kassenzulassung, so dass ich direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen kann. Ich benötige für die probatorischen Sitzungen lediglich einmal im Quartal Ihre Versichertenkarte.

Privat Versicherte:

Bitte erkundigen Sie sich bei hrem Versicherungsträger, in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden.

 

Die Gebühren berechnen sich gemäß der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten – GOP“.

Patienten mit Beihilfeanspruch können telefonisch bei der Beihilfe die notwendigen Formulare zum Antrag auf Psychotherapie anfordern oder im Internet abrufen.

Selbstzahler:

Unter bestimmten Umständen kann es sinnvoll sein, die Kosten für die Therapie selbst zu tragen, z.B. bei einem geplantem Wechsel in die private Krankenkasse, dem Abschluss privater Versicherungen oder einer bevorstehenden Verbeamtung oder wenn Sie aus anderen Gründen nicht möchten, dass Ihre therapeutische Behandlung beim Versicherer registriert wird. Für Selbstzahler berechnen sich die Gebühren gemäß der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten – GOP”. Die Kosten können bei der Steuererklärung angegeben und ggf. nach § 33 EStG (außergewöhnliche Belastungen) steuerlich geltend gemacht werden.

Die Kosten für eine Einzelsitzung orientieren sich mit 120 Euro für 50 Minuten an der GOP.